Allgemeine
Geschäftsbedingungen Karnevalswierts Webshop BV [GmbH niederländischen Rechts]
Hinsichtlich
der Nutzung der Webseite gelten für den Anwender nachfolgende Bestimmungen:
1. Alle
Informationen auf dieser Webseite sind urheberrechtlich und oder datenbankrechtlich
geschützt, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. Informationen und Produkte
die über die Webseite beschafft werden, dürfen nicht vervielfältigt, in einer
automatisierten Datenbank gespeichert , in irgendeiner Form oder Weise
veröffentlich werden, weder elektronisch, noch mechanisch, als Fotokopie oder
auf andere Art und Weise ohne vorherige, schriftliche Einwilligung der
Gesellschaft “Karnevalswierts B.V. ” Für das Machen von Kopien muss, aufgrund
des Artikels 16h bis einschl. 16m Urheberrecht 1912 jo. des Erlasses vom 27.
November 2002, Staatsblatt 575, an die Stichting Reprorecht in
Hoofddorp [NL] (Postbus 3060, 2130 KB), die gesetzlich fällige Vergütung gezahlt
werden.
2. Die Webseite
behandelt vom Anwender verschaffte Daten streng vertraulich. Daten die der
Anwender Karnevalswierts Webshop B.V im Rahmen der Bestellung übermittelt, können
im Sinne der angewandten Rechtsvorschriften in eine personenbezogene Datenbank
aufgenommen werden. Stellt der Anwender fest, dass ihn angehende Daten nicht
korrekt sind, so wird er die Karnevalswierts Webshop B.V. darüber in
Kenntnis setzen.
3. Der
Karnevalswierts B.V. wird die Personalien des Anwenders vertraulich behandeln
und nur zu Verwaltungszwecken nutzen. Diese personbezogenen Daten werden nicht
an Dritte weitergegeben.
4. Der
Karnevalswierts B.V. haftet bei Nichteinhaltung einer Leistung - wobei das
Vorhergehende unbeschadet bleibt – ausschließlich für den direkten Schaden bis
zu einem Höchstbetrag der dem für die Leistung ausbedungenem Preis gleich ist.
5. Webseitenzugang
wird auf strikt persönlicher Grundlage gewährt. Ein Loginname, Kennwort und /
oder ein anders Identifikationsmittel darf nur von der natürlichen Person, die
die Registrierung zum ersten Male vorgenommen hat, benutzt werden und dies
ausschließlich für dessen eigenen Gebrauch dieser Webseite. Es ist dem Anwender
verboten, die über die Webseite angebotenen Informationen über Produkte so zu
nutzen, dass diese zu irgendeiner Form der – kommerziellen oder
nichtkommerziellen –wirtschaftlichen Nutzung der Produkte oder einen Teil
dieser Produkte an Anwender oder Dritte führt oder führen könnte.
6. Für Verwendung
von auf der Webseite angebotener Produkte können, auch wenn diese kostenlos
zugänglich sind, Zusatzbedingungen von Karnevalswierts Webshop B.V. gelten.
7. Für Produkte
von Karnevalswierts Webshop B.V. finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Der
Karnevalswierts B.V Anwendung. Diese finden Sie nachstehend.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Karnevalswierts Webshop B.V.
Hinterlegt
bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes in Maastricht, den. 1. februar 2007 .Depositionsnummer 4/2007 AL
INHALTSVERZEICHNIS
- Allgemeine
Bedingungen
A.1 Definitionen
A.2 Anwendbarkeit
A.3 Angebot, Bestellung und
Zustandekommen des Vertrags
A.4 Fern(ver-)kauf [Distance
Selling]
A.5 Preise und Tarife
A.6 Rechnung und Zahlung
A.7 Lieferung und
Lieferungsfristen
A.8 Höhere Gewalt
A.9 Werbung und Reklamationen;
Rücksendungen
A.10 Eigentumsvorbehalt und Risiko
A.11 Rechte an geistigem und
gewerblichem Eigentum
A.12 Persönliche Daten
A.13 Haftung und Gewährleistung der Der
Karnevalswierts B.V.
A.14 Vertragsauflösung
A.15 Anwendbares Recht und Konflikte
A.16 Verschiedenes
A.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A.1.1
In diesen
Bedingungen wird verstanden unter:
Lieferant: Die GmbH niederländischen
Rechts Karnevalswierts Webshop B.V., mit Haupt- und Verwaltungssitz Heliumstraat Nr.
10 in 6422 PK Heerlen, Niederlande.
Abnehmer: Jener, der im Sinne dieser
Bedingungen mit Karnevalswierts Webshop B.V. einen Direktvertrag hinsichtlich der
Lieferung oder Bestellung von Gütern und / oder elektronischen Produkten
geschlossen hat.
A.1.2
Unter
schriftlich wird verstanden: per Schreiben, per Telefax oder auf elektronischem
Weg.
A.2
Anwendbarkeit
A.2.1
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote des Lieferanten und
auf alle heutigen und zukünftigen Übereinkommen zwischen Lieferant und Abnehmer
Anwendung.
A.2.2
Ergänzende
und / oder abweichende Bedingungen vonseiten des Abnehmers werden nicht
akzeptiert, es sei denn, der Lieferant hat diese in Schriftform und
ausdrücklich akzeptiert.
A.2.3
Werden diese
Allgemeinbedingungen zwischenzeitlich abgeändert, so ist die geänderte Version
ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens Teil des zustande gekommenen Vertrags
zwischen Lieferant und Abnehmer.
A.3
Angebot, Bestellung und Zustandekommen
A.3.1
Soweit nicht
ausdrücklich und in Schriftform etwas anders vereinbart wurde sind alle Angebote
des Lieferanten völlig unverbindlich. Beinhaltet eine Offerte oder ein Angebot
vonseiten des Liefanten ein unverbindliches Angebot, und wird dieses vom
Abnehmer akzeptiert, so kann der Abnehmer das Erworbene innerhalb von 8 Tagen
im Geschäft / oder in der Filiale umtauschen. Wenn gewünscht erhält der
Abnehmer für den Ankaufwert einen Gutschein. Der Gutschein ist nicht gegen Geld
einlösbar.
A.3.2
Bei einem Ankauf über den Webshop des Lieferanten kann das Produkt und / oder
die Güter innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt
werden. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers (siehe A.4).
A.3.3
Der Vertrag
zwischen Lieferant und Abnehmer tritt durch die Aufgabe einer schriftlichen
oder mündlichen (telefonischen) Bestellung in Kraft. Abnehmer akzeptiert durch
seine schriftliche oder mündliche Bestellung die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
A.3.4
Die im
vorigen Absatz genannte Bestellungsannahme durch den Lieferanten kann über
gleich welchen Kommunikationsweg stattfinden. Dies gilt ebenfalls, wenn die
Bestellung des Abnehmers über den elektronischen Weg aufgegeben wurde.
A.3.5
Dem
Lieferanten obliegt keinerlei Verpflichtung dem Abnehmer Mittel zur Verfügung
zu stellen womit dieser vom Abnehmer selbst gemachte Einfuhrfehler ausfindig machen
oder korrigieren kann. Zwischen Parteien gilt der Inhalt des Auftrags oder der
Bestellung vom Abnehmer, wie vom Verleger erhalten, als richtig. Einfuhr- und
andere Fehler, gemacht während der Bestellungs- oder Auftragsvergabe sind für
Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
A.4
Fern(ver-)kauf
[Distance Selling]
A.4.1
Wenn und
insoweit der Abnehmer eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines
Berufs oder Unternehmens handelt und es sich um einen Fernverkauf im Sinne des
Artikels 46a und weiter, Buch 7 des niederländischen BGB handelt, finden zudem
die Bestimmungen in diesem Artikel A.4 Anwendung.
A.4.1.2 Datenerfassung
Angaben des Abnehmers werden vom
Lieferanten kostenlos registriert. Haftungsansprüche für die Registrierung vonseiten
des Lieferanten sind ausgeschlossen. Der Lieferant kann eine Kopie eines
gültigen Ausweises verlangen. Für die Zulassung wird das Bestellformular auf
der Webseite www.karnevalswierts.com
elektronisch und wahrheitsgetreu ausgefüllt und per e-Mail an den Lieferanten
versandt. Bei der Bestellung wählt der Abnehmer einen persönlichen Loginnamen
und ein Kennwort. Der Loginname darf nicht gegen die Ordnung des Namen- und/oder
Warenzeichenrechts verstoßen. Der Abnehmer hat das Kennwort geheim zu halten. Der
Abnehmer erklärt mit der Registrierung, mit Ausnahme der Anerkennung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht gebunden oder zu irgendetwas
verpflichtet zu sein. Die Registrierung kann durch den Abnehmer zu jedem
Zeitpunkt gelöscht werden. Persönliche Änderungen werden vom Abnehmer selbst
durchgeführt und der Abnehmer ist hierfür selbst verantwortlich.
A.4.1.3
(1)
Produktwahl. Der Abnehmer hat ebenfalls die Möglichkeit, Produkte über die
Webseite auszusuchen und zu bestellen. Das Produkt wird deutlich beschrieben
und kann nach gewünschtem Maß des Abnehmers bestellt werden. Vom Abnehmer kann verlangt
werden, sein Längenmaß und Gewicht mitzuteilen.
(2)
Der Abnehmer kann das bestellte Produkt auf der Webseite anklicken. Dieses wird
dann im virtuellen “Einkaufskorb“ gesammelt. Dem Abnehmer wird am Ende der
Bestellung ein Gesamtpreis inklusive MwSt. gezeigt.
(3) Der
definitiven Bestellung vorangehend wird der Abnehmer gefragt, ob die Anzahl und
der Preis richtig ist und dies zu bestätigen.
A.4.2
Abnehmer
hat, anders als im Sinne des Artikels A.9.1, A.9.2 das Recht, um innerhalb von
sieben Arbeitstagen nach Empfang der vom Lieferanten gelieferten Güter, den
Fernkauf ohne jegliche Begründung rückgängig zu machen. Der Abnehmer muss dem
Lieferanten mittels einer schriftlichen Mitteilung die diesen wie im vorigen
Satz erwähnten Zeitraum erreichen muss, mitteilen, vom Widerrufungsrecht Gebrauch
machen zu wollen. Die Rücksendung von
Webshopprodukten kann nur über die Anschriften:
Karnevalswierts Webshop BV, Heliumstraat 10 in 6422 PK Heerlen, Niederlande
und an
Karnevalswierts Webshop BV, Abt. Versanddepot Deutschland, Otto-Hahn-Strasse 17, 50997 Köln-Godorf, Deutschland
stattfinden.
Über den Webshop erworbene Artikel können
nicht in den Filialen umgetauscht oder zurückgegeben werden.
A.4.3
Der Verbraucher muss die
gelieferten Waren in den unter A.4.2 beschriebenen Fällen ordnungsgemäß verpacken und
mit dem Original-Versanddokument versehen, zurücksenden. Wenn der Verbraucher sich auf
sein Widerrufsrecht bezieht, muss er lediglich die Portokosten für die Rücksendung
bezahlen. Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht in Anspruch genommen, hat er
Recht auf Rückzahlung.
Karnevalswierts Webshop BV zahlt diesen Betrag innerhalb von 30 Tagen zurück.
A.4.4
Die
Bestimmung unter A.4.2. dieses Artikels gilt nicht, wenn der Lieferungsvertrag
und die Abnahme sich bezieht auf:
a. Güter die gemäß den Spezifikationen
des Abnehmers zustande gebracht sind;
b. Güter die deutlich persönlicher Natur
sind;
c. Güter, die durch ihre Beschaffenheit
nicht zurückgeschickt werden können;
d. Güter die schnell veralten;
e. Güter die gebraucht oder beschädigt
sind.
f. Meterware die für Sie persönlich
zugeschnitten wurde (zum Beispiel Stoffen und Nähzubehör).
A.4.5
Unter
Ausschluss der Bestimmungen in Artikel 46f Buch 7, niederländisches BGB, gelten für Lieferungen vom Lieferanten die Bestimmungen in Artikel A.7.
Bei elektronischen Bestellungen durch
Abnehmer aus EU-Mitgliedstaten gilt, dass sie die Bestellung bei dem
Lieferanten Karnevalswierts Webshop B.V., mit Sitz in den Niederlanden,
Heliumstraat Nr. 10 in 6422 PK Heerlen, tätigen. Aufgrund des Wiener
Kaufrechts (CISG) (CISG), unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Art. 1,
Absatz 1 Anfang unter a. jo. Art. 3 Absatz 1 findet für diese Bestellungen niederländisches
Recht Anwendung. Auch aus dem EVO-Vertrag, Art. 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz
1 und 2 geht hervor, dass niederländisches Recht Anwendung findet.
A.4.6
Der Vertrag
in elektrischer Form kommt mit einer Bestätigung des Lieferanten, gemäß Art.
6:231 bis einschl. 6:247, niederländisches BGB, zustande.
A.4.7
Lieferant
und Abnehmer vereinbaren bei Vertragsbeginn, dass niederländisches Recht
Anwendung findet und Konflikte in Bezug auf die vorliegenden, Allgemeinen
Geschäftsbedingen, dem Urteil des zuständigen Gerichts in Maastricht (NL)
unterworfen werden.
A.5
Preise und Tarife
A.5.1
Verkauf,
Lieferung und Zurverfügungstellung von Gütern geschieht zu dem zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses von Lieferant hantierten Preisen. Der Lieferant wendet
nachstehende Nachlassregelung an. Bei einem Bestellbetrag pro Kauf von:
€
250,00 à
5% Nachlass
€
500,00 à
7,5 % Nachlass
€
750,00 à
10% Nachlass
€1.000,00
à
12,5% Nachlass
€5.000,00
à
15% Nachlass
Sollte Ware zurückgeschickt werden, wird der Rabatt entsprechend neu berechnet und
die Gutschrift möglicherweise reduziert.
A.5.2
Sofern nicht
ausdrücklich in Schriftform mit dem Abnehmer übereingekommen, verstehen sich
vom Lieferanten hantierte Preise inklusive Umsatzsteuer und eventuelle andere
behördlicherseits auferlegte Abgaben und exklusive Versandkosten.
A.5.3
Lieferant
behält sich das Recht vor Preise zu ändern. Geänderte Preise gelten - anders
lautende Vereinbarungen ausgenommen - ab dem Zeitpunkt zu dem diese eingeführt
wurden.
A.5.4
Im Falle
einer Preiserhöhung wird Lieferant den Abnehmer, insoweit nach billigen
Ermessen möglich ist, darüber informieren. Kann sich der Abnehmer mit der vom
Lieferanten angekündigten Preiserhöhung nicht einverstanden erklären, hat
Abnehmer das Recht, den mit dem Lieferanten bestehenden Vertrag mittels einer
schriftlichen, an den Lieferanten zu sendenden außergerichtlichen Erklärung,
aufzulösen. Hat der Lieferant diese Erklärung nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Kenntnisnahme betreffs der Preiserhöhung vom Abnehmer erhalten, zumindest gerechnet
ab dem Zeitpunkt, an dem der Abnehmer von der Preiserhöhung redlicherweise
wissen musste, so wird vorausgesetzt, dass Abnehmer mit der Preiserhöhung
einverstanden ist.
A.5.5
Lieferant
übernimmt für in sämtlichen Angeboten des Webshops, Katalogs und anderen
Reklameangeboten enthaltene Fehler keinerlei Haftung.
A.5.6
Die Versandkosten
betragen 2008 €7,95. Der Lieferant ist berechtigt, diese Kosten einseitig
anzupassen, wenn die Kosten für den Versand teurer oder billiger werden. Der
Mindestbestellbetrag beträgt €15,00 pro Bestellung.
A.5.7
Der Abnehmer
erhält eine Rechnung, die ihm bei der Lieferung ausgehändigt wird. Der Kaufpreis
wird bei der Bestellung vollständig beglichen. Die Bestellung wird direkt per
Kreditkarte / Bankpass bezahlt, kostenlos.
A.5.8
Nach Zahlung
bleibt das Gut oder Produkt Eigentum des Lieferanten. Der Abnehmer wird
Eigentümer des Produktes oder Guts, nachdem die tatsächliche Lieferung
stattgefunden hat, das heißt, sowie die Bestellung dem Abnehmer oder
demjenigen, der befugt ist die Bestellung im Namen des Abnehmers in Empfang zu
nehmen, durch den UPS Mitarbeiter, ausgehändigt wird. Das Risiko des Guts oder
Produkts geht mit dieser tatsächlichen und rechtlichen Übereignung an den Abnehmer über.
A.6
Fakturierung und Zahlung
A.6.1
Es ist, aus
welchen Gründen auch immer, nicht erlaubt, ohne ausdrückliche, schriftliche
Zustimmung des Lieferanten seine Zahlungspflichten gegenüber dem Verleger mit
der Forderung des Abnehmers auf den Lieferanten zu verrechnen. 6.2
Lieferant
ist jederzeit befugt Vorauszahlung, Barzahlung oder eine Sicherheitsleistung
vom Abnehmer zu verlangen.
A.6.3
Bei
Nichtzahlung ist der Abnehmer denn auch ohne schriftliche Mitteilung im Verzug
und ist Lieferant befugt, dem Abnehmer die Verzugszinsen ab dem Verfallsdatum
der Rechnung in Rechnung zu stellen.
A.6.4
Zahlt Abnehmer nicht oder nicht zeitig, so ist Abnehmer dem Lieferanten zudem
außergerichtliche Kosten verschuldet, die anhand der Empfehlung II des Rapports
Voorwerk 2 [Aanbeveling II van het rapport Voorwerk 2] berechnet werden,
unbeschadet des Rechts des Lieferanten, um dem Abnehmer die tatsächlich
gemachten und eventuellen gerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn
diese den entsprechend berechneten Betrag überschreiten.
A.6.5
Im Falle der
Abnehmer nicht-, bzw. nicht zeitig zahlt, oder einer dem Abnehmer obliegenden
Verpflichtungen nicht angemessen nachkommt, ist Lieferant berechtigt, den
Vertrag außergerichtlich aufzulösen und weitere Lieferungen einzustellen,
unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Erfüllung oder Vergütung von dem
augrund der Vertragslösung entstandenen Schaden vom Abnehmer zurückzufordern.
A.7
Lieferung und Lieferfristen
A.7.1
Lieferant
wird nach Erhalt der Bestellung des Gutes oder Produkts schnellstmöglich
liefern. Abnehmer wird die Güter und / oder Produkte liefern, wenn das
bestellte Gut (das bestellte Produkt) vorrätig ist.
A.7.2
Gemäß dem Fernabsatz-Gesetz muss der Lieferant innerhalb von 30 Tagen liefern.
Geschieht dies nicht, kann der Verbraucher den Kauf unverzüglich und direkt kostenlos
rückgängig machen.
A.7.3
Lieferant
ist berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Abnehmer
auszusetzen, so lang der Abnehmer seinen Zahlungspflichten, die sich aus einem
jeglichen, mit dem Lieferanten getroffenen Rechtsverhältnis ergeben, nicht
nachgekommen ist. Diese Verschiebung gilt bis zu dem Moment, an dem Abnehmer
noch nachträglich seine Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber vollständig nachgekommen
ist. Unvorhergesehene Geschehnisse worunter Streik, staatliche Maßnahmen, Kalamitäten,
Transportbehinderungen, unerwartete Maschinestörungen erlauben dem
Lieferanten, den Liefertermin zu verlängern, bis mindestens zu dem Zeitpunkt,
zu welchem diese Umstände andauern. Lieferant kann den Vertrag lösen.
A.8
Höhere Gewalt
A.8.1
Unter
höherer Gewalt wird jede Leistungsstörung für die Vertragsdurchführung verstanden,
die Lieferant oder Abnehmer nicht angerechnet werden kann, da sie weder auf
Verschulden des Lieferanten noch des Abnehmers zurückzuführen ist, noch kraft
des Gesetzes oder Rechtsgeschäfts oder nach im Geschäftsverkehr geltenden
Auffassungen zulasten des Abnehmers geht.
A.8.2
Im Falle
einer zeitlich begrenzten Situation von höherer Gewalt, worunter mit
einbegriffen die Situation, in der das vom Abnehmer bestellt Gut / Produkt
vorübergehend nicht mehr vorrätig ist, hat Lieferant das Recht, den beabsichtigten
Liefertermin für die Dauer der höheren Gewalt aufzuschieben.
A.8.3
Im Falle
einer bleibenden Situation der höheren Gewalt, worunter ein Umstand verstanden
wird worauf Lieferant und Abnehmer keinen Einfluss haben oder redlicherweise
Einfluss nehmen könnten und die die Lieferung oder Übergabe von Gütern
unmöglich macht, worunter auch die Situation verstanden wird, dass ein
gekauftes Gut ausverkauft ist, haben der Lieferant bzw. der Abnehmer das Recht,
den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. Im Falle der höheren Gewalt besteht
für den Lieferanten keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Abnehmer,
unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:78, niederländisches BGB.
A.9
Werbung und Reklamationen;
A.9.1
Soweit nicht
anders vereinbart, muss Abnehmer Reklamationen hinsichtlich der gelieferten
oder zur Verfügung gestellten Güter oder Produkte innerhalb von zehn
Arbeitstagen nach der Lieferung oder Zurverfügungstellung, nach Feststellung
der Mängel, zumindest innerhalb einer gebührenden Frist, in Schriftform und mit
deutlicher Umschreibung anzeigen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, so
entfällt jegliche Schadensersatzpflicht von Seiten des Lieferanten hinsichtlich
der Mängel der gelieferten oder zur Verfügung gestellten Güter oder Produkte.
A.9.2
Soweit nicht
anders vereinbart, ist der Abnehmer nur befugt Güter oder Produkte an den
Lieferanten zurückzuschicken, wenn dem Abnehmer andere als von ihm bestellte
und/oder beschädigte Produkte geliefert oder zur Verfügung gestellt sind.
A.9.3
Soweit nicht
anders vereinbart ist Abnehmer gehalten, die Rücksendungsgüter oder -produkte
einschließlich des originalen Versanddokumentes und / oder originalen
Anschriftlabels in einer geeigneten Verpackung an Karnevalswierts Webshop B.V.,
Heliumstraat Nr. 10 in 6422 PK Heerlen zurückzuschicken, wobei die
Rücksendung mit einer schriftlichen Begründung einhergehen muss. Nach Erhalt
der Rücksendungsgüter oder -produkte wird der Lieferant, wenn er die
Rücksendung als berechtigt erachtet, die vom Abnehmer bestellten Produkte oder
Güter schnellstmöglich nachträglich liefern oder zur Verfügung stellen.
Bestrebt wird eine 20-tägige Lieferfrist. Der Abnehmer kann die Rücksendung
ablehnen, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sein sollten. Bei
Reklamationen von geringer Bedeutung ist es dem Abnehmer nicht erlaubt, die
Güter oder Produkte zurückzusenden.
A.10
Eigentumsvorbehalt und Risiko
A.10.1
Lieferant behält sich den Eigentum aller von ihm an den Abnehmer gelieferten
(beweglichen) Güter vor, bis der Abnehmer seinen sich aus den Verträgen, aus
Lieferungen oder zur Verfügung gestellten Güter und Produkte ergebenen
(Zahlungs-)pflichten gegenüber dem Lieferanten nachgekommen ist, worunter
einbegriffen Forderungen bezüglich einer Nichterfüllung solcher Verträge.
A.10.2
Abnehmer verpflichtet sich bereits nun, nach erstem Gesuch des Lieferanten für
sodann ein besitzloses Pfandrecht auf alle im Sinne des Artikels A.10.1
(beweglichen) Güter zu gründen, im Falle der Eigentumsvorbehalt des
Lieferanten auf diese Güter irgendwann aufgehoben sein sollte, oder aber für
den Lieferante eine andere Sicherheit zu leisten.
A.10.3
Für die vom Lieferanten dem Abnehmer gelieferten oder zur Verfügung gestellten
Güter oder Produkte trägt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Ablieferung an Abnehmer
das Risiko.
A.11
Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
A.11.1
Alle Urheberrechte und alle eventuellen übrigen Rechte an geistigem und
gewerblichem Eigentum wie auch ähnliche Rechte, einschließlich angrenzender
Rechte und Rechte zum Schutz von Datenbanken, Informationen und oder sachbezogene
Leistungen von oder in Bezug auf Güter oder Produkte die der Lieferant dem
Abnehmer geliefert oder zur Verfügung gestellt hat, stehen ausschließlich dem
Lieferanten zu. Unter “Lieferant ”wird für die Anwendbarkeit dieses
Artikels A.11 auch ein Dritter verstanden, von wem der Lieferant in Bezug auf
die hier gemeinten Güter und Produkte Rechte wie hier festgelegt in Lizenz
erhalten hat.
A.11.2
Es ist dem Abnehmer nicht gestattet (und dies gilt nötigenfalls als Ergänzung
der Urheber- oder ergänzenden Rechte des Lieferanten gemäß Art. A.11.1) ohne
vorhergehende, schriftliche Einwilligung des Lieferanten, irgendwelche dem
Abnehmer vom Lieferanten gelieferten und / oder zur Verfügung gestellte Güter
oder Produkte gänzlich oder teilweise zu vervielfältigen (oder
Vervielfältigungen dieser) zu veröffentlichen, wenn dies geschieht (a) für ein
Unternehmen, eine Organisation oder Institut (b) für eigene Übung, Studie oder
nicht strikte Privatanwendung (c) für die Übernahme in eine Tages-,
Nachrichten- oder Wochenzeitung oder Zeitschrift (digital oder nicht digital)
oder Ausstrahlung in einem Radio- oder Fernsehprogramm, soweit in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart wurde.
A.11.3
Keinerlei Bestimmung in dem mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag oder sich
daraus ergebenden Verträgen zwischen Lieferant und Abnehmer gereichen zur
gänzlichen oder teilweisen Übertragung von Rechten wie bezeichnet in Art. A.11 an
den Abnehmer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart. Abnehmer erkennt diese Rechte an und wird gegen keine dieser Rechte
direkt oder indirekt verstoßen, und wird bei Nichteinhaltung mit einer
einzuklagenden Buße von €2.500,00 belegt für jeden Verstoß oder jede Woche, in
der der Verstoß andauert, unbeschadet der dem Lieferanten zustehenden übrigen,
sachbezogenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Einhaltung und / oder
vollständiger Entschädigung.
A.11.4
Bemerkt Abnehmer, dass Dritte in die gemäß Artikel A.11.1 bezeichneten Rechte
eingreifen, ist Abnehmer gehalten, dies dem Lieferanten unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Abnehmer wird ohne schriftliche Zustimmung des
Lieferanten selbst in keinerlei Weise gerichtlich oder außergerichtlich gegen
einen solchen Eingriff vorgehen. Wenn der Lieferant entscheidet gerichtlich
oder außergerichtlich gegen eingreifende Dritte vorzugehen, wird der Abnehmer daran
auf Kosten des Lieferanten stets mitwirken.
A.11.5
Es ist dem Abnehmer verboten, in oder an irgendwelchen ihm gelieferten oder zur
Verfügung gestellten Gütern oder Produkten, das eine oder andere im weitesten
Sinne vorkommender Bezeichnung in Bezug auf Rechte im Sinne des Artikels A.11.1
oder Marken- oder Handelsnamenbezeichnungen des Lieferanten oder Dritter, zu
ändern (ändern zu lassen) oder zu entfernen (entfernen zu lassen).
A.12
Personalien
A.12.1
Wurde von Parteien nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, so ist der
Abnehmer gehalten, Beteiligte, deren Personalien in die zur Verfügung
gestellten Anschriften aufgenommen sind, über ihre vom Lieferanten dem
Abnehmer zur Verfügung gestellten Personalien in Kenntnis zu setzen.
A.12.2
Abnehmer wird zudem alle auf ihn ruhenden Pflichten auf dem Gebiet der
Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre einhalten.
A.12.3
Abnehmer schützt den Lieferanten gegen alle Forderungen Dritter, die aus der
Nicht- (vollständigen) Einhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel vonseiten
des Abnehmers entstehen.
A.13
Haftung und Gewährleistung
A.13.1
Obwohl im Hinblick auf den Inhalt der vom Lieferanten gelieferten Güter oder
Produkte äußerste Sorgfalt verwendet wird, kann bezüglich dieser nicht
garantiert werden, dass diese frei von Fehlern oder Unvollständigkeiten sind.
Lieferant der Produkte oder Güter kann für eventuelle Fehler oder
Unvollständigkeiten, oder für die Nutzung solcher dem Abnehmer gelieferten
Güter oder Produkte auf keinerlei Weise haftbar gemacht werden. Lieferant
übernimmt denn auch nur die gesetzlich vorgeschriebenen
Ersatzanspruchspflichten die sich aus diesem Artikel A.13 ergeben.
A.13.2
Ein anwesender Mangel gibt dem Abnehmer niemals das Recht, seine
Zahlungspflichten in Bezug auf die gelieferten oder zur Verfügung gestellten
Güter oder Produkte aufzuschieben oder zu verrechnen.
A.13.3
Die Haftung des Lieferanten aufgrund nicht anzurechnender Unzulänglichkeit in
der Verpflichtung zur Lieferung einer jeglichen Leistung, beschränkt sich auf
Vergütung der direkten Schäden bis zu einem Höchstbetrag, gleich dem des für
die Leistung bedungenen Preises (exklusive Umsatzsteuer).
Unter direkten Schäden wird verstanden:
- Die
dem Abnehmer entstandenen, angemessenen Kosten, die dieser gemacht hat, um
die Leistung des Lieferanten an den geschlossenen Vertrag beantworten zu
lassen;
- Angemessene
Kosten, gemacht zur Ursachen- und Schadensumfangfeststellung, sofern die
Feststellung sich auf die direkten Schäden im Sinne dieses Artikels
bezieht;
- Angemessene
Kosten, entstanden um Schäden einzuschränken oder vorzubeugen, sofern
Abnehmer nachweist, dass diese Kosten die direkten Schäden im Sinne dieses
Artikels haben beschränken können.
A.13.4
Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfälle,
verpasste Einsparungen, Schäden durch Unternehmensstockung und sämtliche
andere Schäden anders als im Sinne des Artikels A.13.3.
A.13.5
Lieferant haftet zudem nicht für durch Abnehmer, oder durch Dritte erlittenen
Schaden welcherart und aus welchem Grund auch entstanden, der aufgrund einer
inkorrekten und/oder unfachmännischen Anwendung durch Abnehmer oder irgendwelche
Dritten von den vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Güter oder Produkte,
entstanden ist.
A.13.6
Ausgenommen den in Artikel A.13.3 genannten Fällen, übernimmt der Lieferant
keinerlei Haftungsansprüche in Bezug auf Schadensersatzleistungen, ungeachtet
des Grundes, worauf eine Schadensersatzanmeldung basiert ist.
A.13.7
Abnehmer kann die Folgen einer zurechenbaren Vertragsverletzung vonseiten des
Lieferanten nur dann beanstanden, nachdem Abnehmer den Lieferanten die
Versäumnisse überzeugend und schriftlich anlastet und der Lieferant nach
Beendung der dafür gestellten, redlichen Frist seinen Verpflichtungen auch dann
nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine detaillierte Beschreibung der
Mängel enthalten, um den Lieferanten zu befähigen, diese Mängel zu überprüfen
und wenn nötig zu beseitigen.
A.13.8
Voraussetzung für einen jeglichen Ersatzanspruch ist immer, dass der Abnehmer
den Lieferanten über den Schaden schnellstmöglich und innerhalb einer
angemessenen Zeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung dieses,
schriftlich informiert.
A.13.9
Eine Reihe zusammenhängender, Schaden verursachender Geschehnisse gilt für die
Anwendbarkeit dieses Artikels als ein Geschehnis.
A.13.10 Abnehmer
schützt den Lieferanten hinsichtlich seiner gelieferten oder zur Verfügung
gestellten Güter oder Produkte gegen sämtliche Ansprüche Dritter.
A.14
Vertragsauflösung
A.14.1
Lieferant ist berechtigt, den Vertrag mit dem Abnehmer für die Zukunft mit
sofortiger Wirkung mittels einer schriftlichen Mitteilung ohne (nähere)
vorhergehende Inverzugsetzung zu kündigen, wenn:
·
Abnehmer trotz triftiger Inverzugsetzung eine der auf ihm ruhenden Verpflichtungen
nicht nachkommt;
·
Abnehmer sich im Konkurs befindet. Abnehmer eine Schuldensanierungsregelung
beantragt oder Abnehmer unter Vormundschaft gestellt wird;
·
Zulasten des Abnehmers dessen Güter aufgrund substanzieller Schulden mit
Beschlag belegt werden und diese Beschlagnahmung länger als zwei Monate
aufrechterhalten wird;
A.14.2
Im Vertragslösungsfall sind alle dem Lieferanten vom Abnehmer verschuldeten
Zahlungen sofort und gänzlich einklagbar.
A.14.3
Lieferant ist aufgrund vorgenannter Vertragsauflösung gegenüber dem Abnehmer
niemals zu irgendeiner Schadensersatzleistung oder Zahlung verpflichtet,
unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf vollständige Schadensersatzleistung
wegen Pflichtverletzung seitens des Abnehmers, im Sinne des hierüber
Bezeichneten und unbeschadet der übrigen, dem Lieferanten zukommenden Rechte.
A.15
Anwendbares Recht und Konflikte
A.15.1
Auf jeden vom Lieferanten mit Abnehmer geschlossenen Vertrag für den Erwerb
von Gütern und Produkten direkt im Geschäft des Lieferanten findet
ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Vertrags
von Wien in Bezug auf Internationale Kaufverträge bewegliche Güter
anbetreffend, vom 11. April 1980 (Wiener Kaufvertrag).
A.15.2
Alle sich aus dem zwischen Lieferant und Abnehmer geschlossenen Vertrag ergebende
oder hiermit zusammenhängende Konflikte unterliegen ausschließlich dem Urteil
des zuständigen Richters des Gerichts in Maastricht (NL), insoweit gesetzliche
Bestimmungen dieses nicht widersprechen.
A.15.3
Bei Ankauf in einer deutschen Filiale findet das deutsche Recht Anwendung und
ist das Amtsgericht in Aachen (D) zuständig
A.16
Verschiedenes
A.16.1
Alle Mitteilungen im Rahmen der Einhaltung des/der zwischen Lieferant und
Abnehmer geschlossenen Vertrags/Verträge und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben in Schriftform stattzufinden.
A.16.2
Alle vom Lieferanten gemachten Kosten zum Erhalt oder Ausübung von Rechten gegenüber
Abnehmer aufgrund des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrags und / oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen, sowohl gerichtlich wie
außergerichtlich, zulasten des Abnehmers.