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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Karnevalswierts Webshop BV [GmbH niederländischen Rechts]

 

Hinsichtlich der Nutzung der Webseite gelten für den Anwender nachfolgende Bestimmungen:

 

1.      Alle Informationen auf dieser Webseite sind urheberrechtlich und oder datenbankrechtlich geschützt, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. Informationen und Produkte die über die Webseite beschafft werden, dürfen nicht vervielfältigt, in einer automatisierten Datenbank gespeichert , in irgendeiner Form oder Weise veröffentlich werden, weder elektronisch, noch mechanisch, als Fotokopie oder auf andere Art und Weise ohne vorherige, schriftliche Einwilligung der Gesellschaft “Karnevalswierts Webshop B.V. ” Für das Machen von Kopien muss, aufgrund des Artikels 16h bis einschl. 16m Urheberrecht 1912 jo. des Erlasses vom 27. November 2002, Staatsblatt 575, an die Stichting Reprorecht  in Hoofddorp [NL] (Postbus 3060, 2130 KB), die gesetzlich fällige Vergütung  gezahlt werden.  

2.      Die Webseite behandelt vom Anwender verschaffte Daten streng vertraulich. Daten die der Anwender Karnevalswierts Webshop B.V im Rahmen der Bestellung übermittelt, können im Sinne der angewandten Rechtsvorschriften in eine personenbezogene Datenbank aufgenommen werden.  Stellt der Anwender fest, dass ihn angehende Daten nicht korrekt sind, so wird er die Karnevalswierts Webshop B.V. darüber in Kenntnis setzen.  

3.      Karnevalswierts Webshop B.V. wird die Personalien des Anwenders vertraulich behandeln und nur zu Verwaltungszwecken nutzen. Diese personbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.  

4.      Karnevalswierts Webshop B.V. haftet bei Nichteinhaltung einer Leistung  - wobei das Vorhergehende unbeschadet bleibt – ausschließlich für den direkten Schaden bis zu einem Höchstbetrag der dem für die Leistung ausbedungenem Preis gleich ist.  

5.      Webseitenzugang wird auf strikt persönlicher Grundlage gewährt. Ein Loginname, Kennwort und / oder ein anders Identifikationsmittel darf nur von der natürlichen Person, die die Registrierung zum ersten Male vorgenommen hat, benutzt werden und dies ausschließlich für dessen eigenen Gebrauch dieser Webseite. Es ist dem Anwender verboten, die über die Webseite angebotenen Informationen über Produkte so zu nutzen, dass diese zu irgendeiner Form der – kommerziellen oder nichtkommerziellen –wirtschaftlichen Nutzung der Produkte oder einen Teil dieser  Produkte an Anwender oder Dritte führt oder führen könnte.

6.      Für Verwendung von auf der Webseite angebotener Produkte können, auch wenn diese kostenlos zugänglich sind,  Zusatzbedingungen von Karnevalswierts Webshop B.V. gelten.

7.      Für Produkte von Karnevalswierts Webshop B.V. finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Diese finden Sie nachstehend.  


Rechtliche Hinweise
Link zur Plattform der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Karnevalswierts Webshop B.V.

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

  1. Allgemeine Bedingungen

 

A.1   Definitionen

A.2   Anwendbarkeit

A.3   Angebot, Bestellung und Zustandekommen des Vertrags

A.4   Widerrufsrecht

A.5   Preise und Tarife

A.6   Rechnung und Zahlung

A.7   Lieferung und Versand

A.8   Höhere Gewalt

A.9 Eigentumsvorbehalt und Risiko

A.10 Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

A.11 Persönliche Daten

A.12 Haftung und Gewährleistung der Karnevalswierts Webshop B.V.

A.13 Vertragsauflösung

A.14 Schlussbestimmungen

 

A.                   Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A.1.1                     In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

 

Lieferant: Die GmbH niederländischen Rechts Karnevalswierts Webshop B.V., mit Haupt- und Verwaltungssitz Heliumstraat Nr. 10 in 6422 PK  Heerlen, Niederlande.

 

Abnehmer: Jener, der im Sinne dieser Bedingungen mit Karnevalswierts Webshop B.V. einen Direktvertrag hinsichtlich der Lieferung oder Bestellung von Gütern und / oder elektronischen Produkten geschlossen hat.

 

A.1.2                     Unter schriftlich wird verstanden: per Schreiben, per Telefax oder auf elektronischem Weg.  

 

A.2            Anwendbarkeit

 

A.2.1                     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote des Lieferanten und auf alle heutigen und zukünftigen Übereinkommen zwischen Lieferant und Abnehmer Anwendung.

 

A.2.2                     Ergänzende und / oder  abweichende Bedingungen vonseiten des Abnehmers werden nicht akzeptiert, es sei denn,  der Lieferant hat diese in Schriftform und ausdrücklich akzeptiert.  

 

A.2.3                     Werden diese Allgemeinbedingungen zwischenzeitlich abgeändert, so ist die geänderte Version ab dem Zeitpunkt des  In-Kraft-Tretens Teil des zustande gekommenen Vertrags zwischen Lieferant und Abnehmer.

 

A.3            Angebot, Bestellung und Zustandekommen

 

A.3.1                     Der Abnehmer kann aus dem Sortiment des Lieferanten unter www.karnevalswierts.com Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kau-fen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Wa-ren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Abnehmer die Daten jederzeit än-dern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Abnehmer durch Klicken auf den Button „Ja, ich habe die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert.“ diese Vertragsbedingungen und Informationen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

 

A.3.2                     Der Lieferant schickt daraufhin dem Abnehmer eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Abnehmers nochmals aufgeführt wird. Der Vertrag kommt zustande,mit Zahlung des Abnehmers oder Zugang der bestellten Waren beim Abnehmer, wobei der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande kommt, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.

 

A.4            Widerrufsrecht

 

A.4.1                     Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Lieferant nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in seiner Widerrufsbelehrung, die unter www.karnevalswierts.com gesondert aufgerufen werden kann, informiert. Der Abnehmer wird vor Abgabe seines Antrages zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren durch betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ über sein Widerrufsrecht belehrt.

 

A.4.2                     Die Rücksendung der Waren nach Widerruf kann nur an die in Widerrufsbelehrung des Lieferanten angegebene Anschrift erfolgen. Über den Webshop auf www.karnevalswierts.com erworbene Artikel können nicht in den Filialen umgetauscht oder zurückgegeben werden.

 

A.4.3                     Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

A.5            Preise und Tarife

 

A.5.1                     Verkauf, Lieferung und Zurverfügungstellung von Gütern geschieht zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Lieferant hantierten Preisen.

 

A.5.2                     Sofern nicht ausdrücklich in Schriftform mit dem Abnehmer übereingekommen, verstehen sich vom Lieferanten hantierte Preise inklusive Umsatzsteuer und eventuelle andere behördlicherseits auferlegte Abgaben und exklusive  Versandkosten.

 

A.5.3                     Lieferant behält sich das Recht vor Preise zu ändern. Geänderte Preise gelten  - anders lautende Vereinbarungen ausgenommen  - ab dem Zeitpunkt zu dem diese eingeführt wurden.

 

A.5.4                     Im Falle einer Preiserhöhung wird Lieferant den Abnehmer,  insoweit nach billigen Ermessen möglich ist, darüber informieren. Kann sich der Abnehmer mit der vom Lieferanten angekündigten Preiserhöhung nicht einverstanden erklären, hat Abnehmer das Recht, den mit dem Lieferanten bestehenden Vertrag mittels einer schriftlichen, an den Lieferanten zu sendenden außergerichtlichen Erklärung, aufzulösen. Hat der Lieferant diese Erklärung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme betreffs der Preiserhöhung vom Abnehmer erhalten, zumindest gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Abnehmer von der Preiserhöhung redlicherweise wissen musste, so wird vorausgesetzt, dass Abnehmer mit der Preiserhöhung einverstanden ist.   

 

A.5.5                     Lieferant übernimmt für in sämtlichen Angeboten des Webshops, Katalogs und anderen Reklameangeboten enthaltene Fehler keinerlei Haftung.  

 

A.5.6                     Die Versandkosten sind abhängig vom Land. Der Lieferant ist berechtigt, diese Kosten einseitig anzupassen, wenn die Kosten für den Versand teurer oder billiger werden. Der Mindestbestellbetrag beträgt €10,00 pro Bestellung.

 

A.5.7                     Der Abnehmer erhält eine Rechnung, die ihm bei der Lieferung ausgehändigt wird. Der Kaufpreis wird  bei der Bestellung vollständig beglichen. Die Bestellung wird direkt per Kreditkarte / Bankpass / Nachnahme bezahlt.

 

A.5.8                     Nach Zahlung bleibt das Gut oder Produkt Eigentum des Lieferanten. Der Abnehmer wird Eigentümer des Produktes oder Guts, nachdem die tatsächliche Lieferung stattgefunden hat, das heißt, sowie die Bestellung dem Abnehmer oder demjenigen, der befugt ist die Bestellung im Namen des Abnehmers in Empfang zu nehmen, durch den DHL Mitarbeiter, ausgehändigt wird. Das Risiko des Guts oder Produkts geht mit dieser tatsächlichen und rechtlichen Übereignung an den Abnehmer über.  

 

 

A.6            Fakturierung und Zahlung

 

A.6.1                     Bei Nichtzahlung ist der Abnehmer denn auch ohne schriftliche Mitteilung im Verzug und ist Lieferant befugt, dem Abnehmer die Verzugszinsen ab dem Verfallsdatum der Rechnung in Rechnung zu stellen.  

 

A.6.2                     Zahlt Abnehmer nicht oder nicht zeitig, so ist Abnehmer dem Lieferanten zudem außergerichtliche Kosten verschuldet, die anhand der Empfehlung II des Rapports Voorwerk 2 [Aanbeveling II van het rapport Voorwerk 2] berechnet werden, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, um dem Abnehmer die tatsächlich gemachten und eventuellen gerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn diese den entsprechend berechneten Betrag überschreiten.  

 

A.6.3                     Im Falle der Abnehmer nicht-, bzw. nicht zeitig zahlt, oder einer dem Abnehmer obliegenden Verpflichtungen nicht angemessen nachkommt, ist Lieferant berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen und weitere Lieferungen einzustellen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Erfüllung oder Vergütung von dem augrund der Vertragslösung entstandenen Schaden vom Abnehmer zurückzufordern.

 

A.7            Lieferung und Versand

 

A.7.1                     Die Lieferung der Ware erfolgt durch das Versandunternehmen an die vom Abnehmer im Rahmen seiner Bestellung angegebene Lieferanschrift.

 

A.7.2                     Die von uns angegebene Lieferzeit berechnet sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung vorausgesetzt. Sofern in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferzeit bei Lieferungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 2 bis 4 Werktage.  

 

A.7.3                     Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Abnehmers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir dies dem Abnehmer in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist dagegen das vom Abnehmer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.  

 

A.8            Höhere Gewalt

 

A.8.1                     Unter höherer Gewalt wird jede Leistungsstörung für die Vertragsdurchführung verstanden, die Lieferant oder Abnehmer nicht angerechnet werden kann, da sie weder  auf  Verschulden des Lieferanten noch  des Abnehmers zurückzuführen ist, noch kraft des Gesetzes oder Rechtsgeschäfts oder nach im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zulasten des Abnehmers geht.

 

A.8.2                     Im Falle einer zeitlich begrenzten Situation von höherer Gewalt, worunter mit einbegriffen die Situation, in der das vom Abnehmer bestellt Gut / Produkt vorübergehend nicht mehr vorrätig ist, hat Lieferant das Recht, den beabsichtigten Liefertermin für die Dauer der höheren Gewalt aufzuschieben.   

 

A.8.3                     Im Falle einer bleibenden Situation der höheren Gewalt, worunter ein Umstand verstanden wird worauf  Lieferant und Abnehmer keinen Einfluss haben oder redlicherweise Einfluss nehmen könnten und die die Lieferung oder Übergabe von Gütern unmöglich macht, worunter auch die Situation verstanden wird, dass ein gekauftes Gut ausverkauft ist, haben der Lieferant bzw. der Abnehmer das Recht, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. Im Falle der höheren Gewalt besteht für den Lieferanten keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Abnehmer, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel  6:78, niederländisches BGB.

A.9          Eigentumsvorbehalt und Risiko

 

A.9.1       Lieferant behält sich den Eigentum aller von ihm an den Abnehmer gelieferten (beweglichen) Güter vor, bis der Abnehmer seinen sich aus den Verträgen, aus Lieferungen oder zur Verfügung gestellten Güter und Produkte ergebenen  (Zahlungs-)pflichten gegenüber dem Lieferanten nachgekommen ist, worunter einbegriffen Forderungen bezüglich einer Nichterfüllung solcher Verträge.  

 

A.9.2       Abnehmer verpflichtet sich bereits nun, nach erstem Gesuch des Lieferanten für sodann ein besitzloses Pfandrecht auf alle im Sinne des Artikels A.10.1 (beweglichen) Güter zu gründen, im Falle  der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten auf diese Güter irgendwann aufgehoben sein sollte, oder aber für den Lieferante eine andere Sicherheit zu leisten.  

 

A.9.3       Für die vom Lieferanten dem Abnehmer gelieferten oder zur Verfügung gestellten Güter oder Produkte trägt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Ablieferung an Abnehmer das Risiko.  

 

A.10          Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

 

A.10.1       Alle Urheberrechte und alle eventuellen übrigen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum wie auch ähnliche Rechte, einschließlich angrenzender Rechte und Rechte zum Schutz von Datenbanken, Informationen und oder sachbezogene Leistungen von oder in Bezug auf Güter oder Produkte die der Lieferant dem Abnehmer geliefert oder zur Verfügung gestellt hat, stehen ausschließlich dem Lieferanten zu. Unter “Lieferant  ”wird für die Anwendbarkeit dieses Artikels A.10 auch ein Dritter verstanden, von wem der Lieferant in Bezug auf die hier gemeinten Güter und Produkte Rechte wie hier festgelegt in Lizenz erhalten hat.

 

A.10.2       Es ist dem Abnehmer nicht gestattet  (und dies gilt nötigenfalls als Ergänzung der Urheber- oder ergänzenden Rechte des Lieferanten gemäß Art. A.10.1) ohne vorhergehende, schriftliche Einwilligung des Lieferanten, irgendwelche dem Abnehmer vom Lieferanten gelieferten und / oder zur Verfügung gestellte Güter oder Produkte gänzlich oder teilweise zu vervielfältigen (oder Vervielfältigungen dieser) zu veröffentlichen, wenn dies geschieht (a) für ein Unternehmen, eine Organisation oder Institut  (b) für eigene Übung, Studie oder nicht strikte Privatanwendung  (c) für die Übernahme in eine Tages-, Nachrichten- oder Wochenzeitung oder Zeitschrift (digital oder nicht digital) oder Ausstrahlung in einem Radio- oder Fernsehprogramm, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart wurde.  

 

A.10.3       Keinerlei Bestimmung in dem mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag oder sich daraus ergebenden Verträgen zwischen Lieferant und Abnehmer gereichen zur gänzlichen oder teilweisen Übertragung von Rechten wie bezeichnet in Art. A.10 an den Abnehmer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

A.10.4       Bemerkt Abnehmer, dass Dritte in die gemäß Artikel  A.10.1 bezeichneten Rechte eingreifen, ist Abnehmer gehalten, dies dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.  Abnehmer wird ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten selbst in keinerlei Weise gerichtlich oder außergerichtlich gegen einen solchen Eingriff vorgehen. Wenn der Lieferant entscheidet gerichtlich oder außergerichtlich gegen eingreifende Dritte vorzugehen, wird der Abnehmer daran auf Kosten des Lieferanten stets mitwirken.  

 

A.10.5       Es ist dem Abnehmer verboten, in oder an irgendwelchen ihm gelieferten oder zur Verfügung gestellten Gütern oder Produkten, das eine oder andere im weitesten Sinne vorkommender Bezeichnung in Bezug auf Rechte im Sinne des Artikels  A.10.1 oder Marken- oder Handelsnamenbezeichnungen des Lieferanten oder Dritter, zu ändern (ändern zu lassen) oder zu entfernen (entfernen zu lassen).

 

A.11          Personalien

 

A.11.1       Wurde von Parteien nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, so ist der Abnehmer gehalten, Beteiligte, deren Personalien in die zur Verfügung gestellten Anschriften aufgenommen sind, über ihre  vom Lieferanten dem Abnehmer zur Verfügung gestellten   Personalien in Kenntnis zu setzen.

 

A.11.2       Abnehmer wird zudem alle auf ihn ruhenden Pflichten auf dem Gebiet der Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre einhalten.

 

A.11.3       Abnehmer schützt den Lieferanten gegen alle Forderungen Dritter, die  aus der Nicht- (vollständigen) Einhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel vonseiten des Abnehmers entstehen.  

 

A.12          Sachmängelgewährleistung und Haftung

A.12.1.         Bei Sachmängeln der Ware haften wir nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

A.12.2.         Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von uns gelieferte Sachen 12 Monate.

A.12.3         Ansprüche des Abnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

A.12.4         Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

A.12.5         Die Einschränkungen der Absätze A.13.3. und A.13.4 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen gelten gemacht werden.

A.12.6         Die sich aus den Abs. A.13.3 und A.13.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt, wenn wir mit dem Abnehmer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

A.12.7         Wir bitten den Abnehmer, die ihm gelieferte Ware zu untersuchen und Ware mit augenscheinlichen Transportschäden bei dem zustellenden Unternehmen zu reklamieren. Bitte setzen sie uns hiervon auch in Kenntnis. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es keine Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Abnehmers hat, wenn er diesen Bitten nicht nachkommt.



A.13          Vertragsauflösung

 

A.13.1       Lieferant ist berechtigt, den Vertrag mit dem Abnehmer für die Zukunft mit sofortiger Wirkung mittels einer schriftlichen Mitteilung ohne (nähere) vorhergehende Inverzugsetzung zu kündigen, wenn:

·             Abnehmer trotz triftiger Inverzugsetzung eine der auf ihm ruhenden Verpflichtungen nicht nachkommt;

·             Abnehmer sich im Konkurs befindet. Abnehmer eine Schuldensanierungsregelung beantragt oder Abnehmer unter Vormundschaft gestellt wird;

·             Zulasten des Abnehmers dessen Güter aufgrund substanzieller Schulden mit Beschlag belegt werden und diese Beschlagnahmung länger als zwei Monate aufrechterhalten wird;

 

A.13.2       Im Vertragslösungsfall sind alle dem Lieferanten vom Abnehmer verschuldeten Zahlungen sofort und gänzlich einklagbar.

 

A.13.3       Lieferant ist aufgrund vorgenannter Vertragsauflösung gegenüber dem Abnehmer niemals zu irgendeiner Schadensersatzleistung oder Zahlung verpflichtet, unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf vollständige Schadensersatzleistung wegen Pflichtverletzung seitens des Abnehmers, im Sinne des hierüber Bezeichneten und unbeschadet der übrigen, dem Lieferanten zukommenden Rechte.  

 

A.14          Schlussbestimmungen

 

A.14.1       Auf Verträge zwischen dem Lieferanten und den Abnehmer findet das Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Abnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

A.14.2       Sofern es sich beim Abnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten der Sitz des Lieferanten.

 

A.14.3       Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

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